Beschl. v. 28.10.2010, Az.: 5 StR 263/10
Verfahrensgegenstand:
Untreue
BGH, 28.10.2010 - 5 StR 263/10
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 28. Oktober 2010
beschlossen:
Tenor:
Der Haftbefehl des Landgerichts Berlin vom 9. Juni 2004 wird aufgehoben.
Gründe
Mit heutigem Beschluss hat der Senat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Dezember 2009 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben und das Verfahren nach § 206a StPO eingestellt. Der Haftbefehl des Landgerichts Berlin vom 9. Juni 2004 war daher aufzuheben (§ 126 Abs. 3 StPO).
Brause
Raum
Schaal
Schneider
Bellay
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