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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.07.1986, Az.: I ZR 31/84

Güterkraftverkehr ; Scheintatbestand ; Zwischenhändler; Güterumschlag; Transportunternehmen; Hochofen-Schlackensand

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.07.1986
Aktenzeichen
I ZR 31/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13082
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1987, 26 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage der Schaffung eines Scheintatbestandes im Sinne des § 5 GüKG bei Einschaltung eines Transportunternehmers als Zwischenhändler in den Güterumschlag (hier Umschlag von Hochofen-Schlackensand).