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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 15.11.2018, Az.: 6 AZB 31/18
Entscheidungszuständigkeit des Senats über eine Rechtsbeschwerde gegen die Rechtsanwaltsvergütungsfestsetzung des Landesarbeitsgerichts
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 15.11.2018
Referenz: JurionRS 2018, 46550
Aktenzeichen: 6 AZB 31/18
ECLI: [keine Angabe]

Fundstellen:

AP-Newsletter 2019, 19

BB 2018, 3059

EzA-SD 26/2018, 14

FA 2019, 41

FA 2019, 61

NJW 2019, 326

NZA 2019, 64

RVGreport 2019, 56-57

BAG, 15.11.2018 - 6 AZB 31/18

Orientierungssatz:

Über die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts im Rahmen der Rechtsanwaltsvergütungsfestsetzung gemäß § 11 RVG entscheidet der Senat ohne Hinzuziehung der ehrenamtlicher Richter, nicht der Berichterstatter als Einzelrichter. § 11 RVG enthält im Gegensatz zu § 33 Abs. 8 RVG keine spezielle Regelung der funktionellen Zuständigkeit iSd. § 1 Abs. 3 RVG, die den Bestimmungen des ArbGG vorgeht (Rn. 8).

Weiterführende Hinweise:

Zu § 1 Abs. 3 iVm. § 33 Abs. 8 RVGBFH 15. Dezember 2014 - VII S 37/14 -; zu § 1 Abs. 5 iVm. § 66 Abs. 6 GKGBGH 4. September 2017 - II ZR 59/16 -; BSG 20. März 2015 - B 13 SF 4/15 S -

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