Urt. v. 14.07.2010, Az.: 10 AZR 865/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Rheinland-Pfalz - 13.11.2009 - AZ: 6 Sa 475/09
Rechtsgrundlage:
BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 865/09
In Sachen
Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger,
pp.
Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte,
hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der Beratung vom 14. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Marquardt, den Richter am Bundesarbeitsgericht Reinfelder sowie die ehrenamtlichen Richter Großmann und Züfle für Recht erkannt:
Tenor:
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. November 2009 - 6 Sa 475/09 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 17. Juni 2009 - 6 Ca 304/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2008 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Entscheidungsgründe
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
Mikosch
Marquardt
Reinfelder
Großmann
Züfle
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