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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.06.1984, Az.: 4 AZR 276/82

Übernommener DO-Angestellter; Vergütung nach KVLG; Rechtsübergang der Arbeitsverhältnisse; Landwirtschaftliche Krankenkassen; Exspektanzen; Allgemeiner Anspruch auf Beförderung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.06.1984
Aktenzeichen
4 AZR 276/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10109
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Münster 11.06.1981 - 2 Ca 284/81
LAG Hamm 15.01.1982 - 11 Sa 924/81

Fundstellen

  • PersV 1987, 31
  • ZfA 1985, 547

Amtlicher Leitsatz

1. Nach § 106 Abs. 1 KVLG werden nur die beim Rechtsübergang der Arbeitsverhältnisse auf die landwirtschaftlichen Krankenkassen bereits bestehenden oder für die Zukunft begründeten Rechtsansprüche der übernommenen Dienstordnungs-Angestellten gesichert. Anwartschaften oder sogenannte "Exspektanzen" werden danach nicht geschützt.

2. Weder im Arbeitsrecht noch im Beamtenrecht besteht ein allgemeiner Anspruch auf Beförderung.