Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.07.1978, Az.: 6 AZR 1/77
Beendetes Arbeitsverhältnis; Gesetzlicher Abgeltungsanspruch; Rechtswirksamer Verzicht; Gerichtlicher Vergleich
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.07.1978
- Aktenzeichen
- 6 AZR 1/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10132
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 04.11.1976 - 2 Sa 93/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1978, 2323-2324 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 566-567 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Arbeitnehmer kann nach beendetem Arbeitsverhältnis auf einen gesetzlichen Abgeltungsanspruch, dessen tatsächliche und rechtliche Grundlagen außer Streit stehen, nicht rechtswirksam verzichten, und zwar auch dann nicht, wenn der Verzicht in einem alle sonstigen Streitpunkte des Arbeitsverhältnisses bereinigenden Gesamtvergleich enthalten ist (im Anschluß an das Urteil des Fünften Senats vom 31.07.1967 5 AZR 112/67 = BAGE 20, 24 [BAG 31.07.1967 - 5 AZR 112/67] = AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
2. Dies gilt grundsätzlich auch für den Verzicht in einem vor Gericht geschlossenen Vergleich.