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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.07.1967, Az.: 5 AZR 112/67

Abgeltungsanspruch; Urlaub

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.07.1967
Aktenzeichen
5 AZR 112/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10148
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 31.01.1967 - 3 Sa 29/66

Fundstellen

  • BAGE 20, 24 - 29
  • MDR 1968, 447 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1967, 2376-2377 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Arbeitnehmer kann nach beendetem Arbeitsverhältnis auf einen gesetzlichen Abgeltungsanspruch, dessen tatsächliche und rechtliche Grundlagen außer Streit stehen, nicht rechtswirksam verzichten. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Verzicht in einem alle sonstigen Streitpunkte des Arbeitsverhältnisses bereinigenden Gesamtvergleich enthalten ist.