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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.02.1978, Az.: 5 AZR 739/76

Überstunden; Krankenlohn; Lohnfortzahlungszeitraum; Erkrankung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.02.1978
Aktenzeichen
5 AZR 739/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10090
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf - 02.07.1976 - AZ: 9 Sa 605/76

Fundstellen

  • BB 1978, 1011
  • DB 1978, 1351-1353 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1978, 447-448

Amtlicher Leitsatz

1. Überstunden müssen nach LFZG § 2 Abs. 1 S. 1 als Krankenlohn weitergezahlt werden, wenn sie im Lohnfortzahlungszeitraum regelmäßig angefallen wären.

2. Wenn Überstunden vor der Erkrankung geleistet wurden, ist das ein Indiz für den regelmäßigen Anfall auch im Lohnfortzahlungszeitraum. Überstunden können jedoch auch dann Teil der regelmäßigen Arbeitszeit sein, wenn sie nach der Erkrankung für eine gewisse Dauer angeordnet werden. Das ist bei einer Anordnung für zwei Wochen der Fall (im Anschluß an BAG 08.05.1972 5 AZR 428/71 = AP Nr. 3 zu § 2 LohnFG).