Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.05.1972, Az.: 5 AZR 428/71

Mehrarbeitszeit; Arbeitsunfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.05.1972
Aktenzeichen
5 AZR 428/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10042
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 15.07.1971 - 1 Sa 86/70

Fundstellen

  • BB 1972, 878
  • DB 1972, 1395 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Mehrarbeitszeit kann der Teil der regelmäßigen Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 LohnFG sein.

2. Hat der Arbeiter in einem Zeitraum von drei Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig Mehrarbeit geleistet, so gehört die Mehrarbeitszeit, sofern sie auch während der Arbeitsunfähigkeit weiter angefallen wäre, zur regelmäßigen Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 LohnFG.