Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.05.1972, Az.: 5 AZR 428/71
Mehrarbeitszeit; Arbeitsunfähigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.05.1972
- Aktenzeichen
- 5 AZR 428/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10042
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 15.07.1971 - 1 Sa 86/70
Rechtsgrundlage
- § 2 LohnFG
Fundstellen
- BB 1972, 878
- DB 1972, 1395 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Mehrarbeitszeit kann der Teil der regelmäßigen Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 LohnFG sein.
2. Hat der Arbeiter in einem Zeitraum von drei Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig Mehrarbeit geleistet, so gehört die Mehrarbeitszeit, sofern sie auch während der Arbeitsunfähigkeit weiter angefallen wäre, zur regelmäßigen Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 LohnFG.