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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.12.1969, Az.: 5 AZR 215/68

Wehrpflicht; Betriebszugehörigkeit; EWG

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.12.1969
Aktenzeichen
5 AZR 215/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10030
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 26.01.1968 - 3 Sa 71/67

Fundstellen

  • BAGE 22, 232 - 235
  • DB 1970, 307 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1970, 363 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1970, 1014-1015 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein im Geltungsbereich des Arbeitsplatzschutzgesetzes beschäftigter Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist und seine Tätigkeit zur Erfüllung der Wehrpflicht in seinem Heimatland hat unterbrechen müssen, hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Anrechnung der Wehrdienstzeit auf die Betriebszugehörigkeit.