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Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
(Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)
Amtliche Abkürzung
ArbPlSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
53-2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 2055)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 370)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Grundwehrdienst und Wehrübungen
Ruhen des Arbeitsverhältnisses1
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung2
Wohnraum und Sachbezüge3
Erholungsurlaub4
Benachteiligungsverbot5
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses6
Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte7
Vorschriften für Handelsvertreter8
Vorschriften für Beamte und Richter9
Freiwillige Wehrübungen10
(weggefallen)11
Bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst11a
Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten12
Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben13
Abschnitt 2
Meldung
Weiterzahlung des Arbeitsentgelts14
Abschnitt 3
Alters- und Hinterbliebenenversorgung
Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer14a
Alters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen14b
Verfahren14c
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
Begriffsbestimmungen15
Sonstige Geltung des Gesetzes16
Wehrdienst als Soldat auf Zeit16a
Übergangsvorschrift17