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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 12.03.1964, Az.: 1 AZB 5/64

Urteilszustellung; Unterbevollmächtigter; Beginn der Rechtsmittelfrist; Behördenangehöriger

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.03.1964
Aktenzeichen
1 AZB 5/64
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1964, 10043
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr. 1 zu § 176 ZPO

Amtlicher Leitsatz

1. Die Urteilszustellung an einen Unterbevollmächtigten setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf.

2. Wird an einen Behördenangehörigen als Prozeßbevollmächtigten zugestellt, so kann eine solche Zustellung nicht gemäß ZPO § 212a erfolgen (Bestätigung von BAG 14.11.1962 4 AZR 414/61 = AP Nr. 9 zu § 322 ZPO).