Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.04.1961, Az.: 3 AZR 313/59
Wert einer Feststellungsklage; Wiederkehrende Leistungen; Leistungsklage; Abhängigkeit von Gegenleistungen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.04.1961
- Aktenzeichen
- 3 AZR 313/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10120
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1962, 104 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1961, 1788-1789 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Wert einer Feststellungsklage, die wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand hat, ist regelmäßig mit 80% des Wertes der entsprechenden Leistungsklage anzusetzen, auch wenn die Leistungen von Gegenleistungen abhängig sind (BAG 24.05.1957 3 AZR 359/54 = AP Nr. 1 zu § 3 ZPO wird aufgegeben).