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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.04.1961, Az.: 3 AZR 313/59

Wert einer Feststellungsklage; Wiederkehrende Leistungen; Leistungsklage; Abhängigkeit von Gegenleistungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.04.1961
Aktenzeichen
3 AZR 313/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10120
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1962, 104 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1961, 1788-1789 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Wert einer Feststellungsklage, die wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand hat, ist regelmäßig mit 80% des Wertes der entsprechenden Leistungsklage anzusetzen, auch wenn die Leistungen von Gegenleistungen abhängig sind (BAG 24.05.1957 3 AZR 359/54 = AP Nr. 1 zu § 3 ZPO wird aufgegeben).