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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.05.1957, Az.: 3 AZR 359/54

Wert einer Feststellungsklage; Wiederkehrende Leistungen; Höhe des einfachen Jahresbetrages; Abhängigkeit von Gegenleistungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.05.1957
Aktenzeichen
3 AZR 359/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10166
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr. 1 zu § 3 ZPO

Amtlicher Leitsatz

Der Wert einer Feststellungsklage, die wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand hat, ist regelmäßig in Höhe des einfachen Jahresbetrages anzusetzen, wenn die Leistungen von Gegenleistungen abhängig sind.