Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.05.1957, Az.: 3 AZR 359/54
Wert einer Feststellungsklage; Wiederkehrende Leistungen; Höhe des einfachen Jahresbetrages; Abhängigkeit von Gegenleistungen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.05.1957
- Aktenzeichen
- 3 AZR 359/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10166
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 1 zu § 3 ZPO
Amtlicher Leitsatz
Der Wert einer Feststellungsklage, die wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand hat, ist regelmäßig in Höhe des einfachen Jahresbetrages anzusetzen, wenn die Leistungen von Gegenleistungen abhängig sind.