Wuppertal - die Großstadt im Grünen
Wuppertal, im Bundesland Nordrhein-Westfalen gelegen, ist die größte Stadt des Bergischen Landes und damit auch das Industrie-, Wirtschafts-, Kultur- und Bildungszentrum dieser nicht nach ihren Hügeln, sondern nach den Grafen von Berg benannten Region. Wuppertal liegt südlich des Ruhrgebietes und hat sich einen Namen gemacht als „Großstadt im Grünen“. Die Universitätsstadt ist über die bundesdeutschen Grenzen bekannt wegen der Schwebebahn und wegen des international renommierten Tanztheaters Pina Bausch. Wuppertal war im 19. Jahrhundert vor allem wegen der Textilindustrie bedeutsam, während heute Unternehmen im Bereich des Maschinenbaus, der Elektrotechnik und im Bereich der Chemie vorherrschend sind. Die hier ansässigen Unternehmen haben ganz unterschiedliche im Gesellschaftsrecht zur Verfügung stehende Rechtsformen. Eine neue Kreation im Gesellschaftsrecht ist die Mini-GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die juristisch korrekt Unternehmergesellschaft (UG) oder umgangssprachlich als „Ein-Euro-GmbH“ bezeichnet wird. Sie eignet sich gut als Einstieg in die Welt der Kapitalgesellschaften, da auch ohne großen Kapitaleinsatz die Haftung beschränkt werden kann.
Die Vorzüge der Mini-GmbH als neue Unternehmensform im Gesellschaftsrecht
Diese im Gesellschaftsrecht seit dem 1. November 2008 etablierte Unternehmensform bietet eine Reihe von Vorteilen, deren wichtigster das geringe Stammkapital ist, das mindestens einen Euro betragen und bei dem es sich um eine Bareinlage handeln muss. Insoweit handelt es sich um eine existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH, die bei ihrer Gründung ebenfalls eines notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages bedarf. Dieser wird zusammen mit der von den Gesellschaftern unterzeichneten Gesellschafterliste vom Notar beim Handelsregister eingereicht. Im Gegenzug zu der sehr gering ausfallenden Stammeinlage müssen jährlich mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage eingestellt werden. Sobald die angesammelte Rücklage zusammen mit dem ursprünglichen Stammkapital eine Summe von 25.000 Euro ergibt, steht den Gesellschaftern die Möglichkeit eines Kapitalerhöhungsbeschlusses offen. Das bedeutet unter anderem, dass das Unternehmen berechtigt ist, die Firmierung zu ändern und den Rechtsformzusatz einer GmbH zu führen. Die „UG“ wurde ins Gesellschaftsrecht der Bundesrepublik eingeführt, um der vermeintlich simplen Gründung der britischen „Limited“ durch deutsche Start-ups eine in Form und Einrichtung einfache Unternehmensform entgegenzusetzen. Diese Erwartung hat sich nur teilweise erfüllt. Auch in Wuppertal kann daher ein Anwalt, der sich auf das Gesellschaftsrecht spezialisiert hat, wertvolle Hinweise zur Gründung einer Mini-GmbH wie zu jeder anderen Rechtsform im Gesellschaftsrecht geben - zu finden hier auf anwalt24.