Würzburg - Residenzstadt und Wirtschaftsstandort in Franken
Würzburg profitiert in vielerlei Hinsicht von der Nähe zu Frankfurt am Main, dem wirtschaftlichen Ballungszentrum im Bundesland Hessen. Würzburg konnte im Jahr 2004 bereits sein 1300-jähriges Stadtjubiläum feiern. Die Stadt im Norden des Freistaats Bayern ist wegen ihrer Residenz mit dem Hofgarten und dem Residenzplatz weltbekannt. Das architektonische Ensemble, das der Bauleidenschaft der vormaligen Fürsterzbischöfe zu verdanken ist, wurde 1981 in das UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen. Die in Würzburg ansässige Julius-Maximilians-Universität, erstmals im 15. Jahrhundert gegründet, ist nicht nur die älteste Universität in Bayern, sondern zählt auch bundesweit zu den ältesten Universitäten. Die öffentliche Verwaltung nimmt in Würzburg den Spitzenplatz als Arbeitgeber ein. Darüber hinaus sind Handel, Verkehr und Gastgewerbe stark vertreten, ebenso wie das produzierende Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen. Für viele Unternehmen und ihre Eigentümer gilt weitgehende Publizität. An welchen Unternehmen in Würzburg jedoch stille Gesellschafter beteiligt sind, ist weitgehend unbekannt, was auch so gewollt ist.
Die stille Gesellschaft als Rechtsform im Handels- und Gesellschaftsrecht
Die stille Gesellschaft ist der weniger bekannten Beteiligungsformen im Gesellschaftsrecht. Sie ist so konstruiert, dass sich eine Person oder auch andere Gesellschaften als stiller Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen beteiligen. Diese Beteiligung wird als Einlage bezeichnet und kann in Form einer Geld-, Sach- oder Dienstleistung oder in Form einer anderen Leistung erfolgen. Ein Gesellschaftsvermögen im engeren Sinn entsteht dadurch nicht, wobei die Einlage gegen einen Anteil am unternehmerischen Gewinn in das Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes übergeht. Beteiligen sich mehrere stille Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen, dann entspricht deren Anzahl auch der Anzahl der voneinander unabhängigen stillen Gesellschaften. Das Gesellschaftsrecht sieht vor, dass die Einlage des stillen Gesellschafters auf einem Einlagenkonto verbucht wird. Im Handels- und Gesellschaftsrecht finden sich indes keine Angaben über eine bestimmte Höhe der Gewinnbeteiligung. Sie muss jedoch angemessen sein, wobei es sich regelmäßig um eine prozentuale Beteiligung handelt. Der Vorteil einer stillen Gesellschaft liegt vor allem darin, dass die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt wird und der Kapitalgeber nach außen nicht in Erscheinung tritt. Wer sich zur stillen Gesellschaft oder zu einer anderen gesellschaftsrechtlichen Rechtsform beraten lassen möchte, sucht einen auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Würzburg auf, den man hier auf anwalt24.de findet