Eine der ältesten Städte Deutschlands
Trier trägt schon seit vielen Jahren den Titel der ältesten Stadt der Bundesrepublik. Ob diese Annahme zutrifft, sei dahingestellt, allerdings belegen Funde, dass sie tatsächlich seit 2000 Jahren als Stadt bekannt ist. In Trier zeugen viele historische Bauten von einer langen Geschichte. Die Gebäude zählen mehrheitlich zum UNESCO-Weltkulturerbe. Was die Bevölkerung betrifft, bewegt sich Trier stetig bei etwa 100.000 Personen und somit an der Grenze zur Großstadt. Für Einwohner und Zugezogene der Stadt ist neben der Historie die Nähe zu Luxemburg interessant. Im frühen 19. Jahrhundert waren die Einwohner der Stadt aufgrund der Französischen Revolutionskriege französische Staatsbürger, französisches Recht galt hier noch, als längst die Preußen herrschten. Die Universität der Stadt ist verhältnismäßig jung. Sie existiert in der jetzigen Form erst seit den 1970er-Jahren. Die Porta Nigra und das Amphitheater sind touristische Attraktionen und zugleich Wahrzeichen der Stadt. In vielen Museen erleben Besucher die spannende Geschichte der Stadt Trier. Nicht wenige Besucher reisen heute aus der Volksrepublik China an, zählt doch der 1818 in Trier geborene Karl Marx zu den Idolen der dort regierenden Kommunistischen Partei. In Briefen an seinen Freund Friedrich Engels sehnte Karl Marx, der als politischer Schriftsteller im Exil stets knapp bei Kasse war, den Tod seiner Mutter herbei, damit ihm endlich ein Gutteil des elterlichen Erbes zufalle.
Das Erbrecht in Trier
Von solchen hässlichen Äußerungen wollen vermutlich nicht nur die chinesischen Gäste der Moselstadt wenig wissen. Im Allgemeinen möchten Menschen, die Vermögenswerte hinterlassen, dies in friedlichen, jedenfalls geordneten Bahnen tun. Für Familie Marx noch einschlägig: Auch wenn in der Stadt - als Teil der französischen Herrschaftszeit - bis zum 1. Januar 1900 das französische Zivilrecht galt, wird das Erbrecht in Trier heute natürlich vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert. Es regelt den Nachlass, die gesetzliche Erbfolge und anderenfalls den Umgang mit einem Testament. Das grundgesetzlich geschützte Erbrecht ist eng verwoben mit dem Eigentumsrecht und den zivilrechtlichen Gebieten des Familienrechts und dem Sachenrecht. Der Umgang mit dem Erbrecht erfordert von der Seite eines Anwaltes Feingefühl und ein gewisses Maß an Empathie. Das Erbrecht ist dann komplex und schwierig, wenn sich potenzielle Erben um einen Nachlass streiten. Einen fachkundigen Rechtsanwalt für Erbrecht in Trier finden Mandanten auf anwalt24.de