Offenbach - ein bedeutender Standort für alle Arten von Design
Die an Frankfurt angrenzende Stadt Offenbach am Main hatte in den 1970er-Jahren mit einer Rezession zu kämpfen, als große Teile der zuvor ansässigen Elektro- und Lederwarenindustrie ihre Produktionsstätten nach Fernost verlagerten. Offenbach ist es seither gelungen, eine Vielzahl von Dienstleistungsbetrieben für diesen Standort zu begeistern. So hat sich die kleine Großstadt am Main zu einem wichtigen Standort für Architektur, Grafik und Webdesign, Film und Animation sowie für Industrie- und Fahrzeugdesign entwickelt, begünstigt durch die in Offenbach ansässige Hochschule für Gestaltung. Den Hauptanteil der in Offenbach ansässigen Dienstleistungsunternehmen stellen Unternehmensberatungen, Banken, Versicherungen und sonstige Finanzdienstleister. Insbesondere für Unternehmen dieser Branchen ist es seit geraumer Zeit üblich, die Beziehungen zur unternehmerischen und privaten Kundschaft nicht mehr durch Mitarbeiter im klassischen Angestelltenverhältnis zu organisieren, sondern beispielsweise durch Handelsvertreter.
Der Handelsvertreter im Handelsrecht
Der Handelsvertreter ist im Handelsrecht als selbständiger Gewerbetreibender definiert, der damit betraut ist, entweder als Vermittlungsvertreter oder als Abschlussvertreter für einen anderen Unternehmer tätig zu werden. Während der Vermittlungsvertreter zwischen dem Unternehmer und einem potenziellen Kunden Geschäfte vermittelt, ist der Abschlussvertreter berechtigt, im Namen des Unternehmers Geschäfte abzuschließen. Diese Geschäftsabwicklung zugunsten des Unternehmers geschieht auf der Grundlage eines Dienstvertrages über Geschäftsbesorgungen. Die Pflichten des Handelsvertreters sind im Handelsrecht normiert. Dazu gehört neben der Pflicht zur Vermittlung oder zum Abschluss von Geschäften auch die Pflicht, die Geschäfte im Interesse des Unternehmers zu führen. Der Handelsvertreter unterliegt außerdem der Sorgfaltspflicht und der Benachrichtigungspflicht, nach der er dem Unternehmer unverzüglich den Abschluss, die Vermittlung und auch den aktuellen Stand eines Geschäftes mitteilen muss. Zu seinen weiteren im Handelsrecht festgelegten Pflichten zählen außerdem die Treuepflicht, die Verschwiegenheitspflicht und die Pflicht zur persönlichen Dienstleistung. Wer sich über seine Rechte als Handelsvertreter informieren möchte oder für ein anderes im Handelsrecht angesiedeltes Problem kompetente Hilfe benötigt, wendet sich an einen auf Handelsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Offenbach, den er hier auf anwalt24.de findet.