Münster - der Schreibtisch Westfalens und Fahrradstadt
Münster liegt zwischen Dortmund und Osnabrück und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Münster ist ein Standort für Verwaltungseinrichtungen des Landes sowie für Dienstleistungsunternehmen. Die Stadt ist außerdem Sitz mehrerer Hochschulen sowie wichtiger Gerichte, zu denen der Verfassungsgerichtshof und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gehören. Bekannt ist Münster auch als Stadt der Fahrradfahrer. Die größten Arbeitgeber waren und sind in Münster nicht Wirtschaftsbetriebe, sondern eher Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen, weshalb die Stadt häufig auch als der „Schreibtisch Westfalens“ tituliert wird. Darüber hinaus gibt es einige mittelständische Unternehmen, unter denen vor allem die Bio- und Nanotechnologie eine bedeutende Stellung einnehmen. Wichtiger noch sind Finanzdienstleister, darunter Bankinstitute und Versicherungsunternehmen. Aller westfälischen Prosperität zum Trotz - oder gerade auf ihrer Basis - auch hier geringfügig entlohnte Beschäftigungen zugenommen.
Arbeitsrecht: Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
Von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung spricht man im Arbeitsrecht dann, wenn das Entgelt zurzeit 450 Euro im Monat nicht übersteigt. Unerheblich sind dabei die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze. Immer mehr Menschen üben zwei oder mehr geringfügige Beschäftigungen aus. Übersteigt das Entgelt insgesamt die Obergrenze von 450 Euro, gilt keine der ausgeübten Beschäftigungen als geringfügig. Anders verhält es sich, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung und eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden. Dann unterliegt die geringfügige Beschäftigung nur den pauschalen Abgaben, wobei jede weitere geringfügige Beschäftigung zu einer Versicherungspflicht führt. Geringfügig Beschäftigte sind lediglich unfallversichert, jedoch in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Anders verhält es sich bei der Rentenversicherungspflicht. Hier besteht seit 2013 Versicherungspflicht, von der man sich auf Antrag auch befreien lassen kann. Geringfügige Beschäftigungen sowie andere im Arbeitsrecht geregelte Arbeitsverhältnisse bieten den Nährboden für rechtliche Auseinandersetzungen. Auch wenn im Arbeitsrecht nicht immer Anwaltszwang besteht, steht und fällt der Erfolg einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht mit der juristischen Argumentation. Wer deshalb einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Münster sucht, wird ihn auf anwalt24.de finden.