Die Millionenstadt mit einem guten Ruf
München ist die Hauptstadt Bayerns und jährlich Veranstaltungsort des weltbekannten Oktoberfestes. Die bayerische Landeshauptstadt ist die drittgrößte Stadt Deutschlands und verfügt mit Blick auf die Studentenanzahl über die größte Präsenzuniversität. Die medizinische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität setzt eine ganze Reihe wichtiger Forschungsschwerpunkte, unter anderem in der Molekularen Biomedizin und den Neurowissenschaften. An ihrem Klinikum ist ein Transplantationszentrum etabliert. Die Verschränkung von wachsenden naturwissenschaftlichen Erkenntnissen mit den hergebrachten Heilungsbedürfnissen der Patienten kann nicht immer konfliktfrei vonstatten gehen, wobei die Rechtsordnung in diesem dynamischen Handlungsfeld nur grundsätzliche Regelungen treffen kann. Die Grundsätze des ärztlichen Berufs regelt die Bundesärzteordnung. Die Tätigkeit gehört zu den freien Berufen. Eine Approbation als Arzt ist vonnöten, um den Beruf auszuüben. Eine spezielle Erlaubnis ist die andere Option zur Berufsausübung. Sofern der Bewerber sich als würdig und zuverlässig erwiesen hat, physisch und psychisch fähig ist, erhält er die Erlaubnis. Nach der Approbationsordnung ist die deutsche ärztliche Prüfung zu bestehen bzw. ein von Europarechts wegen anerkanntes Diplom vorzulegen.
Ein Mediziner trägt eine große Verantwortung
Behandelt ein Arzt einen Patienten, liegt dem in der Regel ein Behandlungsvertrag zwischen den beiden Parteien zugrunde. Falls der Arzt seine Berufspflichten verletzt und einem Patienten körperlichen oder gesundheitlichen Schaden zufügt, greift das Arzthaftungsrecht. Der Mediziner ist aufgrund des Arztvertrags und aus unerlaubter Handlung schadenersatzpflichtig. Er haftet regelmäßig, sofern er einen ärztlichen Eingriff durchführt, ohne dass er die Einwilligung des Patienten eingeholt hat. Nach herrschender Auffassung ist nicht die Geschäftsfähigkeit, sondern die Einsichtsfähigkeit des Patienten vonnöten, um den Umfang der Operation zu bestimmen und die Folgen abzuwägen. Im Verlauf eines Eingriffs treten möglicherweise Gefahren auf. Laut Arzthaftungsrecht ist der Arzt in München wie anderenorts auch verpflichtet, seinen Patienten in zumutbarer Art über den voraussichtlichen Ablauf z.B. einer Operation zu informieren. Sofern er dies unterlässt, haftet er gemäß dem Arzthaftungsrecht. Der Mediziner haftet in der Regel, sofern er beim Eingriff einen Kunstfehler verursacht, obwohl der Patient in die Operation einwilligte, jedoch kann sich aus weiteren Umständen ergeben, dass die Haftung entfällt. Durch anhaltende Dynamik, mit der die medizinische Forschung die Praxis der Krankenbehandlung verändert, neue Medikamente und Verfahren vermarktet werden, ist für Ärzte und Patienten spätestens in Konfliktfällen die Beratung und Vertretung durch Anwältinnen und Anwälte vonnöten, die in der Schnittmenge von juristischen und medizinischen Auffassungen bewandert sind. Ein Rechtsanwalt, der auf das Arzthaftungsrecht in München spezialisiert ist, ist auf anwalt24.de zu finden.