Mainz - das Zentrum der „Völkermühle“
Mainz ist Landeshauptstadt und gleichzeitig größte Stadt im Bundesland Rheinland-Pfalz. Charakteristisch für Mainz ist seine Bedeutung als Hochburg der rheinischen Fastnacht, als Sitz der Johannes-Gutenberg-Universität sowie mehrerer Fernseh- und Rundfunkanstalten. Bereits im Jahr 1962 feierte Mainz sein 2000-jähriges Stadtjubiläum, das auf der Auffassung beruhte, dass die Römer bereits 38 v. Chr. ein militärisches Lager an der Mündung des Mains in den Rhein gründeten. Diese Auffassung ist allerdings nicht durch wissenschaftlich fundierte Quellen belegt. Carl Zuckmayer dichtete seinem „Teufels General“, gemünzt auf die Region Rheinhessen, das Wort von der „Völkermühle“ am Rhein: „Und jetzt stellen Sie sich doch mal Ihre Ahnenreihe vor - seit Christi Geburt. Da war ein römischer Feldhauptmann, ein schwarzer Kerl, braun wie ne reife Olive, der hat einem blonden Mädchen Latein beigebracht. Und dann kam ein jüdischer Gewürzhändler in die Familie, das war ein ernster Mensch, der ist noch vor der Heirat Christ geworden und hat die katholische Haustradition begründet. - Und dann kam ein griechischer Arzt dazu, oder ein keltischer Legionär…“
Die Bedeutung der Abstammung im Familienrecht
So gern die Mainzerinnen und Mainzer heute das Zuckmayer-Zitat als Beleg für die Weltoffenheit ihrer Stadt hören, in der eigenen Abstammung kennt man doch jedenfalls die naheliegendsten Wurzeln ganz gerne im Detail - und das von Rechts wegen. Denn die Frage der Abstammung ist im Familienrecht deshalb von Bedeutung, weil sich aus ihr eine Reihe von Rechten und Pflichten ableiten lässt. Aus der Abstammung ergeben sich beispielsweise wechselseitige Unterhaltspflichten. Genauer gesagt sind Personen, die in gerader Linie miteinander verbunden sind, gegenseitig zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Die Frage der Abstammung ist auch in Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft rechtlich relevant. Nach deutschem Familienrecht ist Mutter eines Kindes die Frau, die das Kind zur Welt bringt, während die genetische Abstammung nicht entscheidend ist. Diese allein auf der Geburt beruhende biologische Mutterschaft kann von niemandem angefochten werden. Diese Entscheidung war Inhalt der im Jahr 1998 durchgeführten Reform des Abstammungsrechts, in der Leihmutterschaften in Deutschland eine klare Absage erteilt wurde. Wer Fragen zur Abstammung hat oder andere rechtlich relevante Probleme im Familienrecht lösen möchte, kann sich mit einem auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Mainz in Verbindung setzen, den man hier auf anwalt24.de findet.