Magdeburg - ein bedeutendes Industrie- und Handelszentrum
Magdeburg liegt an der Elbe und ist die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt. Die Lage an der Elbe, am Elbe-Havel-Kanal sowie am Mittellandkanal und der bedeutende Binnenhafen machen Magdeburg zu einem bedeutenden Industrie- und Handelszentrum. Die Gegend um Magdeburg ist außerdem reich an Mineralien wie beispielsweise Kali und Salz. Auch die Bodenqualität ist insgesamt sehr gut, wovon vor allem die Landwirtschaft profitiert, was eine wichtige Voraussetzung für die Ansiedelung der Ernährungswirtschaft ist. Wirtschaftlich bedeutsam sind vor allem der Maschinen- und Anlagenbau, Logistikunternehmen, die Gesundheitswirtschaft, die Umwelttechnologien, die Kreislaufwirtschaft sowie Eisen- und Stahlerzeugnisse. Auch der Dienstleistungssektor hat sich in den vergangenen Jahren in Magdeburg deutlich entwickelt und nimmt eine größere Bedeutung ein. Einige der hier ansässigen Unternehmen haben einen Betriebsrat. Betriebsräte können nach den Regeln des Arbeitsrechts gebildet werden, wenn ein Betrieb aus mindestens fünf wahlberechtigten und drei wählbaren Arbeitnehmern besteht.
Arbeitsrecht in Magdeburg wie bundesweit - die Aufgaben eines Betriebsrates
Ein Betriebsrat hat die Aufgabe, die Interessen aller in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten. Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Betriebsrates sind im Betriebsverfassungsgesetz normiert, das zum Arbeitsrecht gehört. Die wichtigste innerbetriebliche Aufgabe des Betriebsrates ist die Vertretung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, wobei geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu beachten sind. In einer Anzahl von relevanten Angelegenheiten steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht im Betrieb zu. Dazu gehören unter anderem Fragen der Arbeitszeit, der betrieblichen Lohngestaltung, der Unfallverhütung sowie der Gestaltung von betrieblichen Sozialeinrichtungen, um nur einige Punkte zu nennen. Grundsätzlich können Maßnahmen, die der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterliegen, nur mit dessen Zustimmung getroffen werden. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, den Betriebsrat in bestimmten Fällen zu unterrichten, wozu beispielsweise die Einstellung, die Versetzung oder Eingruppierung von Mitarbeitern gehört. Sind arbeitsrechtlich relevante Fragen nicht informell mit oder ohne Betriebsrat zu lösen oder ist man sich als Unternehmer zu dessen Rechten nicht im Klaren, wendet man sich - wie in jeder anderen denkbaren Frage zum Arbeitsrecht - an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Magdeburg, den man hier auf anwalt24.de findet.