Lübeck - die Großstadt an der Trave
Lübeck liegt im Südosten des Bundeslandes Schleswig-Holstein an der Ostsee. Nicht von der Einwohnerzahl, aber flächenmäßig ist Lübeck die größte Stadt in diesem Bundesland. Bekannt ist vor allem die mittelalterliche Lübecker Altstadt, die auf einem Hügel liegt und zum UNESCO-Welterbe zählt. Lübeck wird auch als Tor zum Norden bezeichnet oder auch als Stadt der Sieben Türme. Seit April 2012 gehört die Stadt, die an der unteren Trave liegt und in die norddeutsche Tiefebene eingebettet ist, zur europäischen Metropolregion Hamburg. Die geografische Lage an der Trave begünstigte schon im Mittelalter die Entwicklung von Lübeck zu einem bedeutenden Ostseehafen. Bereits im Jahr 1911 wurde die für die Bezeichnung als Großstadt relevante Marke von 100.000 Einwohnern überschritten, während sie heute bei über 200.000 liegt - mit rückläufiger Tendenz. Mit der Mobilität der modernen Gesellschaft gehen Belastungen der klassischen Familie einher, die immer häufiger zu familienrechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Familiengericht führen.
Das Familiengericht als unterster Instanzenzug im Familienrecht
Als sich ein Onkel Thomas Manns, der sich in dessen Roman über die berühmteste Familie Lübecks, die Buddenbrooks, schlecht dargestellt fühlte, schaltete er 1913 eine Zeitungsanzeige, in der er sich von seinem Neffen distanzierte. Damals kam man manchmal ohne Juristen aus. Hätte er geklagt, wäre das Landgericht zuständig gewesen. Juristische Laien werden oft schon von der Bezeichnung der Gerichte ein wenig irritiert. Anders als beispielsweise das Arbeitsgericht, das Sozialgericht oder das Verwaltungsgericht ist das Familiengericht kein selbständiges Gericht, sondern eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Dem Familiengericht sitzt immer ein Einzelrichter vor, während Laienrichter nicht beteiligt sind. Alle Verhandlungen im Familienrecht sind nicht öffentlich. Lediglich bei der Entscheidungsverkündung muss die Sitzung für die Öffentlichkeit zugänglich sein. In bestimmten Verfahren im Familienrecht schreibt das Gesetz zwingend die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor. Dazu gehört unter anderem das eigentliche Scheidungsverfahren, die Entscheidung über die elterliche Sorge sowie außerhalb des Scheidungsverfahrens die Regelung des Versorgungsausgleichs und die Verteilung des Hausrats. Doch auch in den Verfahren, in denen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist es geboten, einen Anwalt zu beauftragen - und sei es nur, um nicht von boshaften Verwandten wegen ungeklärter Rechtsverhältnisse in ein schlechtes Licht gerückt zu werden. Im Familienrecht gibt es auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwälte in Lübeck, die man hier auf anwalt24.de findet.