Nicht nur in Leipzig - Verbot der mittelbaren Lohndiskriminierung
Leipzig ist eines von insgesamt sechs Oberzentren im Freistaat Sachsen und bildet zusammen mit dem benachbarten Halle den Ballungsraum Leipzig-Halle, in dem rund eine Million Menschen leben und arbeiten. Die kreisfreie Großstadt ist ein wichtiges kulturelles und wirtschaftliches Zentrum für die gesamte Region. Die Stadt ist bekannt für ihre musikalische Geschichte, die unter anderem von Johann Sebastian Bach geprägt wurde. Die Leipziger Messe gehört zu den ältesten Messestandorten der Welt. Hier finden namhafte Messen statt, beispielsweise die Leipziger Buchmesse und die Auto Mobil International. Die Wirtschaft der Großstadt wurde durch die DDR-Planwirtschaft stark in Mitleidenschaft gezogen, nach dem Mauerfall brachen die alten Strukturen mit der Privatisierung weitgehend weg. Neben dem traditionellen Maschinenbau florieren heute u.a. der Handels- und der Dienstleistungssektor. Dieser Entwicklung entsprechend sind in Leipzig zahlreiche Rechtsanwälte angesiedelt, die sich mit dem Arbeitsrecht beschäftigen.
Die Lohndiskriminierung von Frauen im Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht zählt zu den dynamischsten Bereichen der deutschen Rechtsordnung, neben klassischen Themen wie dem Kündigungsschutz oder der Arbeitnehmerhaftung ist die Lohndiskriminierung von Frauen einer der von einem Rechtsanwalt im Arbeitsrecht bearbeiteten Gegenstände. Mit Urteil vom 28. Februar 2013 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass für die Beurteilung einer Lohndiskriminierung die Arbeitsaufgaben von möglicherweise benachteiligten Frauen mit einer Gruppe besser verdienender Männer verglichen werden müssen. Grundlage für einen Vergleich sind neben der fachlichen Qualifikation die alltäglichen Arbeitsaufgaben sowie Aufgaben, die außerhalb des üblichen Arbeitsbereiches liegen, aber rechtlich möglich sind. Das Europarecht verbietet den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung. Das folgt unter anderem aus der Richtlinie 75/117/EWG des Europarates vom 10. Februar 1975, die an die Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten angeglichen werden musste. Im deutschen Recht ergibt sich dieses Verbot zudem aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Von Lohndiskriminierung betroffen sind bis dato nur Frauen, wobei es sich regelmäßig um eine mittelbare Diskriminierung handelt, die ebenfalls gesetzlich verboten ist. Wer als Unternehmer oder Arbeitnehmer mit diesem Problem konfrontiert ist, sollte nicht zögern, professionelle Beratung zu suchen. Einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Leipzig findet man hier auf anwalt24.de.