Landshut - eine der wirtschaftlich stärksten Regionen im Bundesgebiet
Landshut, eine Stadt im Bundesland Bayern mit mehr als 60.000 Bürgerinnen und Bürgern, wird sowohl zu Süd- als auch zu Ostbayern gezählt. Die Region in und um Landshut gehört wirtschaftlich zu den stärksten Gebieten in der Bundesrepublik, was auch bedingt ist durch die Nähe zur Millionenmetropole München. Alle vier Jahre gedenkt man in der Stadt eines Ereignisses, das schon auf eine frühe Prosperität von Stadt und Land hinweist: die Landshuter Hochzeit zwischen Herzog Georg dem Reichen und der polnischen Fürstin Hedwig Jagiellonica im Jahr 1475. Die Zahl der gebratenen Ochsen, Schafe, Kälber und Hühner, mit denen damals einige Zehntausend Menschen bewirtet worden sein sollen, ging in die Tausende. Beim vierjährlichen Historienspektakel, das Szenen der Landshuter Hochzeit auf die Straßen der Stadt bringt, sind neben den Teilnehmern jeweils mehrere Hunderttausend Besucher zugegen, die indes eher der Festbraten von 1475 als der weniger angenehmen Folgen gedenken: Als Herzog Georg seinerzeit, 28 Jahre nach der Heirat starb, hinterließ er keinen männlichen Erben, was zum „Landshuter Erbfolgekrieg“ von 1504/1505 mit erheblichen Verheerungen Bayerns und des herzoglichen Vermögens führte.
Die Güterrechtsreform 2009 und ihre Wirkung im Familienrecht
Land und Leute verheerende Erbfolgestreitigkeiten sind glücklicherweise aus der Mode gekommen. Das moderne Familienrecht ist in Landshut gleichwohl gefragt, denn im Fall einer gescheiterten Ehe bleibt es beispielsweise heute weniger denn je bei bloß emotionalen Rosenkriegen - so sind wesentliche Vermögenswerte und Anwartschaften zu verteilen, was umso schmerzhafter ist, als es meist nicht um adelige Pfründe, sondern um selbsterwirtschaftete Güter geht. Die Güterrechtsreform von 2009 sollte einen Beitrag dazu leisten, dass in solchen Verfahren die Einzelfallgerechtigkeit gestärkt, Vermögensmanipulationen erschwert werden. Unverändert blieb der im Familienrecht verankerte Grundsatz, dass der Zugewinn für jeden Ehegatten gesondert berechnet wird. Neu war, dass sowohl das negative Anfangsvermögen als auch das negative Endvermögen berücksichtigt werden. Daraus darf indes nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, dass es nun auch einen negativen Zugewinn gibt. Der Zugewinn selbst ist immer positiv anzusetzen beziehungsweise mit mindestens Null zu beziffern. Die neue Rechtslage im Familienrecht verhindert vor allem Vermögensverschiebungen, die zu Lasten des ausgleichsberechtigten Ehepartners gehen. Nach früherer Rechtslage war der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags für die Berechnung des Zugewinns maßgeblich, sodass ausreichend Zeit blieb, Vermögen beiseite zu schaffen. Nun ist der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages für die Berechnung des Zugewinns und darüber hinaus auch für die konkrete Höhe der Zugewinnausgleichsforderung entscheidend. Wer hierzu oder zu anderen scheidungsrechtlichen Fragen Antworten sucht, befragt einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Landshut, den man hier auf anwalt24.de findet.