Die documenta-Stadt mit wichtigem Energiesektor
Kassel hat rund 190.000 Einwohner und gehört damit zu den größten Städten Hessens. Mehrere Jahrhunderte lang war Kassel Hauptstadt der Landgrafschaft Hessen. Dies zeigt sich unter anderem an einer Vielzahl von Residenzen und Schlössern, die davon Zeugnis geben. Kassel ist bekannt für die Kunstausstellung „documenta“, die ihr den amtlichen Beinamen „documenta-Stadt“ eingebracht hat. Die Industrialisierung zog einst die Schwerindustrie, die Rüstungsindustrie sowie den Maschinen- und Fahrzeugbau nach Kassel. Heute gibt es in Kassel natürlich nach wie vor viele Industriebetriebe, doch auch der Dienstleistungssektor wurde stark ausgebaut. Insbesondere die Energiewirtschaft ist hier stark vertreten. Mit wirtschaftlicher Tätigkeit gehen arbeitsrechtliche Streitigkeiten einher, von denen Arbeitnehmer und Arbeitsgeber am langjährigen Sitz des Bundesarbeitsgerichts (1954-1999) selbstverständlich nicht ausgenommen sind.
Die Wahlmöglichkeiten bei der Änderungskündigung im Arbeitsrecht
Ganz im Gegenteil: Einer der „kleinsten“ Fälle, die bis zum Bundesarbeitsgericht gelangten, betraf den Streit zwischen einer Ex-Arbeitnehmerin aus Kassel und ihrem vormaligen Chef über die Frage, ob sie sich ihr Arbeitszeugnis abholen müsse oder das Recht habe, es zugeschickt zu erhalten (BAG Urteil vom 8. März 1995, Az. 5 AZR 848/93). Es ging ums Porto beziehungsweise die Frage, ob eine Hol- oder eine Bringschuld vorlag. Häufiger geht es aber zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern um mehr, beispielsweise in Fällen von Änderungskündigungen. Der Arbeitgeber spricht dabei eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus, bietet aber gleichzeitig an, die Zusammenarbeit zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Auf diese Weise kann im Arbeitsrecht beispielsweise eine Lohnkürzung auf legalem Wege durchgesetzt werden. Der Arbeitnehmer hat nun drei Optionen, zwischen denen er wählen kann. Nimmt er die Vertragsänderung an, wird das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Konditionen fortgesetzt. Lehnt er das Angebot jedoch ab, erlangt die Kündigung Wirksamkeit und das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Kündigungsfrist. Die dritte Option besteht im Arbeitsrecht darin, die Vertragsänderung „unter Vorbehalt“ anzunehmen und gleichzeitig Kündigungsschutzklage zu erheben. In diesem Fall klären die Arbeitsrichter, ob die Änderungskündigung im Arbeitsrecht rechtens ist. Unterliegt der Arbeitnehmer, wird das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen fortgesetzt. Gewinnt er den Prozess jedoch, so bleibt der alte Arbeitsvertrag bestehen. Einen Rechtsanwalt in Kassel, der den Mandanten im Arbeitsrecht beraten und beispielweise bei einer Kündigungsschutzklage vertreten kann, finden Interessierte bei anwalt24.de.