Karlsruhe - barocke Planstadt und bedeutender Gerichtsstandort
Karlsruhe ist nach der Landeshauptstadt Stuttgart die zweitgrößte Stadt im Bundesland Baden-Württemberg. Die im Jahr 1715 gegründete Haupt- und Residenzstadt des ehemaligen Großherzogtums und Landes Baden ist eine barocke Planstadt, was sich in der Anordnung der Straßen zeigt. Sie haben ihren Ursprung am Schloss und verlaufen von dort sonnen- beziehungsweise strahlenförmig vor allem in südlicher Richtung. Auf diese Weise entstand ein fächerförmiger Grundriss, weshalb Karlsruhe auch den Beinamen Fächerstadt trägt. Sie zählt mit einer mittleren Jahrestemperatur von 10,7 Grad Celsius zu den wärmsten Städten in der Bundesrepublik und genießt vor allem als Standort der zwei höchsten Gerichte der Republik eine besondere Bedeutung. Denn seit 1950 ist Karlsruhe der Sitz des Bundesgerichtshofes (BGH) als oberster Gerichtshof der ordentlichen Gerichtsbarkeit und seit 1951 auch des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan, was der Stadt auch den Namen „Residenz des Rechts“ eingebracht hat. Neben den Gerichtshöfen des Bundes findet sich in Karlsruhe noch eine Reihe von Gerichten des Landes, namentlich das Oberlandesgericht, das Landgericht, ein Verwaltungsgericht, ein Sozialgericht und auch ein Arbeitsgericht, vor dem Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht ausgetragen werden.
Das Arbeitsrecht und seine verschiedenen Rechtsquellen
So stark wie die Rolle des Richterrechts im Arbeitsrecht ist, sind die in Karlsruhe im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte womöglich stärker nach Erfurt orientiert, dem Sitz des Bundesarbeitsgerichts (BAG) - und das trotz der starken Präsenz von Richtern vor Ort. Bis heute fehlt eine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts in einem Arbeitsgesetzbuch. Stattdessen bedient es sich einer Vielzahl von Rechtsquellen. Ranghöchstes Recht sind das Grundgesetz (GG) sowie die Maßgaben des Europarechts. Zum Arbeitsrecht gehört eine Vielzahl deutscher Gesetze, in deren Zentrum der in den §§ 611 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelte Dienstvertrag steht. Rechtlich relevant sind in höchstem Maß die in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen sowie in Einzelarbeitsverträgen getroffenen Vereinbarungen. Zu den Rechtsquellen des Arbeitsrechts zählen außerdem das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), um nur einige zu nennen. Das Wissen um die Inhalte und Rangordnung der Normen des Arbeitsrechts erfordert ein geradezu wissenschaftliches Erkenntnisstreben, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Karlsruhe bei einem im Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt finden werden - anzutreffen hier bei anwalt24.de.