Hannover - eine Stadt mit Gärten und Parks
Hannover ist bekannt als Landeshauptstadt von Niedersachsen und als Veranstaltungsort der CeBIT, der weltweit größten Messe für Informationstechnik. Hannover ist aufgrund der wirtschaftlichen und kulturellen Vielfalt sowie den umliegenden Naherholungsgebieten eine Stadt mit hoher Lebensqualität. Eine Vielzahl von Gärten, Parkanlagen und Grünflächen befinden sich in und um Hannover, zu denen unter anderem die Herrenhäuser Gärten gehören. Neben einer Reihe von Sondergärten gibt es hier den Großen Garten, der einer der bedeutendsten europäischen Barockgärten ist. Kakteen-Schauhäuser, ein Orchideen-Schauhaus mit einer der größten Orchideensammlungen der Welt und ein Berggarten, der zu den ältesten botanischen Gärten in Deutschland zählt, ranken sich unter anderem um das Schloss Herrenhausen. Es wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört und im Januar 2013 in einer Rekonstruktion wieder dem Publikum zugänglich gemacht. Die grüne Lunge ist die Eilenriede, der Stadtwald von Hannover, mit einer Größe von rund 650 Hektar. Auch hier gibt es viele Möglichkeiten, sich zu bewegen und etwas zu sehen. Schon manches Paar hat sich hier gesucht, gefunden und später geheiratet.
Die Eheschließung im Familienrecht
Anders als in historischen Zeiten, als Männer und Frauen mitunter ohne Ritual und staatlichen Segen als verheiratet betrachtet wurden, wenn sie öffentlich erkennbar zusammenlebten, füreinander sorgten und Kinder hatten, ist heute die förmliche Eheschließung in Deutschland an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Ehe - weiterhin abzugrenzen von der Lebenspartnerschaft zwischen Menschen gleichen Geschlechts - dürfen nach heutigem Familienrecht nur zwei unverheiratete Personen schließen, die unterschiedlichen Geschlechts sind und das Ziel haben, auf Lebenszeit zusammenzuleben. Die Eheschließung im Familienrecht ist also weiterhin von der Lebenspartnerschaft zu unterscheiden, für die der Gesetzgeber seit dem 1. August 2001 die Eingetragene Lebenspartnerschaft geschaffen hat. Wer bereits einmal verheiratet war, kann nur dann erneut heiraten, wenn die frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft insbesondere durch Aufhebung, Scheidung oder Tod des Partners aufgelöst wurde. Eine Eheschließung setzt außerdem Volljährigkeit voraus. Ausnahmsweise ist eine Eheschließung im Familienrecht auch dann möglich, wenn ein Partner mindestens 18 Jahre alt und der andere wenigstens 16 Jahre alt ist. Dann kann das Familiengericht auf Antrag die Eheschließung erlauben, sofern dies dem Wohl des Minderjährigen entspricht. Wer sich vor einer Eheschließung umfassend über seine Rechte und Pflichten informieren möchte, kontaktiert einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Hannover, den man hier auf anwalt24.de findet.