Die Stadt im Ruhrgebiet
Gelsenkirchen ist eine Stadt im industriellen Zentrum Nordrhein-Westfalens, dem Ruhrgebiet. Die Einwohnerzahl liegt bei über 250.000. Gelsenkirchen ist die Heimat des berühmten Fußballklubs Schalke 04, benannt nach dem Stadtteil Schalke. Historische Dokumente erwähnen Gelsenkirchen erstmals im Jahr 1150. Es blieb ein winziges Dorf bis zum 19. Jahrhundert, als die industrielle Revolution zum Wachstum der Region führte. Im Jahr 1840 begann der Kohleabbau, der das Dorf von 6.000 Einwohnern auf die Stadtgröße von 138.000 Seelen im Jahr 1900 anwachsen ließ. Im frühen 20. Jahrhundert nannte man Gelsenkirchen wegen seiner Montanindustrie die „Stadt der tausend Feuer“, infolge des abgefackelten Koksofengases in der Nacht. Im Jahr 1928 wurde Gelsenkirchen mit den angrenzenden Städten Buer und Horst vereint, den Doppelnamen Gelsenkirchen-Buer trug sie bis 1930. Während der NS-Zeit blieb die Ruhrgebietsstadt ein Zentrum der Kohleproduktion und Ölraffinerien, als solches wurde es im Zweiten Weltkrieg massiver alliierter Luftangriffe. In der Nachkriegszeit zunächst eine der Energiequellen des westdeutschen Wiederaufbaus, herrscht in Gelsenkirchen seit langem eine hohe Arbeitslosigkeit im zweistelligen Prozentbereich.
Arbeitsrecht Gelsenkirchen - gegenseitige Fürsorge im Arbeitsverhältnis
Hohe Arbeitslosigkeit kann, muss aber nicht Ursache für besonders intensiv ausgetragene Konflikte sein - das Arbeitsrecht in Gelsenkirchen ist zwar kein anderes als im übrigen Deutschland, welcher „Geist der Gesetze“ vor Ort gelebt wird, hängt aber nicht zuletzt von der Haltung der Rechtsanwälte, Richter und Behörden ab. Beamte, Richter und Soldaten, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, sind übrigens keine Arbeitnehmer und werden nicht nach Leistung bezahlt, sondern erhalten - in den Worten eines Beamtenrechtskommentars von 1908 - für ihre Treue zum Staat eine „Rente“. Aber auch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern existiert, wie das deutsche Arbeitsrecht seit den 1930er-Jahren betont, ein Verhältnis von Treuepflicht des Arbeitnehmers in Wechselbeziehung zu einer Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Unter „Treuepflicht“ werden Obliegenheiten des Arbeitnehmers wie die Verschwiegenheitspflicht oder dein Wettbewerbsverbot verstanden - oder auch, dass er bei Straftaten des Arbeitgebers nicht leichtfertig Anzeige erstattet. Umgekehrt versteht man unter der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers z.B. die Rücksichtnahme auf Krankheiten des Arbeitnehmers - inzwischen allerdings durch Tarifverträge und Gesetz als verbriefter Rechtsanspruch z.B. auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder als Pflicht ausgestaltet, bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. Neben den „harten“ Rechtsansprüchen kennt das Arbeitsrecht aber nach wie vor die Idee von Treue und Fürsorge. Ob das Arbeitsrecht in Gelsenkirchen unter Berücksichtigung dieser schönen Ideen und nach einer langen Zeit höchster Arbeitslosenquoten mehr oder weniger zartfühlend verstanden und praktiziert wird, weiß ein im Arbeitsrecht bewanderter Rechtsanwalt in Gelsenkirchen. Er wird z.B. zu einer realistischen Einschätzung kommen, wie gut die „harten“ Ansprüche durchgesetzt werden können. Arbeitsrechtlich versierte Rechtsanwälte in Gelsenkirchen findet man unter anwaltsrecht24.de.