Florierende Wirtschaft in „Elbflorenz“
Dresden ist die Hauptstadt Sachsens und steht mit mehr als 525.000 Einwohnern an elfter Stelle der Liste mit den größten Städten Deutschlands. Die Großstadt ist der Sitz der wichtigsten Kultureinrichtungen des Landes und ein Hochschulstandort von großer Bedeutung. Dresden ist ein Teil der Metropolregion Mitteldeutschland, der zudem zehn weitere Städte aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt angehören. Nicht nur aufgrund der teilweise mediterran angehauchten Architektur der Stadt trägt Dresden den Spitznamen „Elbflorenz“, auch die riesigen Kunstsammlungen und die wundervolle Landschaft rund um die Großstadt tragen zu diesem mediterranen Flair bei. Dresden ist außerordentlich wirtschaftsstark und konnte 2008 ein Bruttoinlandsprodukt von 15,3 Mrd. Euro erwirtschaften. Dabei spielt das verarbeitende Gewerbe eine große Rolle. Die wichtigsten in Dresden vertretenen Branchen sind die Mikroelektronik, Informations- und Kommunikationstechnologie, die Nanotechnologie, der Maschinen- und Anlagenbau, die Fahrzeug-, Luft- und Raumfahrttechnik sowie die Biotechnologie.
Die Systematik des Erbrechts
Die DDR-Staatswirtschaft erlaubte nur vergleichsweise wenig privates Eigentum, insbesondere kaum solches an komplexen Unternehmens- und Betriebsstrukturen. Nach 1989/90 machten viele ihrer Einwohner gleichwohl im großen Maßstab die Erfahrung, welche Streitigkeiten bei ungeklärten Eigentumsfragen entstehen können. Diese Konflikte im kleineren Maßstab zu verhindern oder doch zu dämpfen, leisten in Dresden Rechtsanwälte, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben - dessen Systematik nicht immer leicht zu verstehen ist und das in Zeiten moderner Patchwork-Familien mitunter auch an die Verhältnisse angepasst werden will. Die wichtigste Basis für diesen Rechtsbereich ist die gesetzliche Erbfolge. Hierfür wurden im Erbrecht mehrere Ordnungen von Hinterbliebenen geschaffen, die festlegen, in welcher Reihenfolge die Erben ihren Erbanteil beanspruchen können. Die erste Ordnung umfasst ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers. Neben den leiblichen und adoptierten Kindern kommen nach deren Tod auch die Enkel und Urenkel als Erben infrage. Gibt es keine Abkömmlinge, kommt im Erbrecht die zweite Ordnung ins Spiel. Ihr gehören die Eltern des Erblassers und wiederum deren Abkömmlinge an. Dementsprechend kommen hier die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen, Großneffen und Großnichten zum Zuge. Drei weitere Ordnungen sorgen für geregelte Verhältnisse im Erbrecht. Zu befriedigenden Lösungen führt die gesetzliche Ordnung nicht, weshalb es angeraten bleibt, sich mit den Möglichkeiten der Testierfreiheit auseinanderzusetzen - manchem Erblasser mögen z.B. die Kinder, die ein Partner in eine „wilde Ehe“ mitgebracht hat oder der Partner selbst näherstehen, als ein unbekannter Onkel in 3. Ordnung. Ein auf das Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt befasst sich aber auch mit steuerlich optimierten Testamenten, vollstreckt Testamente oder kämpft vor Gericht für die Erbansprüche der Hinterbliebenen. Bei anwalt24.de gibt es für jeden den passenden Rechtsanwalt für Erbrecht in Dresden.