Bremen - Landeshauptstadt und Sitz verschiedener Gerichte
Bremen ist die Hauptstadt des Bundeslandes Bremen. Der Zwei-Städte-Staat setzt sich zusammen aus der Freien Hansestadt Bremen und der nördlich davon gelegenen Stadtgemeinde Bremerhaven. Als Hauptstadt ist Bremen Sitz verschiedener Zivil- und Strafgerichte, namentlich des Amtsgerichts und des Landgerichts, die Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind. Das Amtsgericht ist unter anderem zuständig für Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht, im Strafrecht und im Familienrecht. Das Landgericht wird als erste Instanz ab einem Streitwert von über 5.000 Euro angerufen, im Strafrecht ist es für besondere Straftaten und für schwere Verbrechen zuständig. Doch bevor es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung im Strafrecht kommen kann, muss das verdächtige Geschehen tatsächlich und rechtlich überprüft werden, was im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geschieht.
Das Ermittlungsverfahren im Strafrecht
Wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorliegen, ist die Staatsanwaltschaft von Gesetz wegen verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren wird gegen die Beteiligten eingeleitet, die einer Straftat verdächtig sind, die ab diesem Zeitpunkt zu Beschuldigten werden. Regelmäßig beauftragt die Staatsanwaltschaft die zuständigen Behörden mit den Ermittlungen. Das ist die Schutzpolizei oder die Kriminalpolizei. Das Ermittlungsverfahren dient der Beweiserhebung, wozu alle notwendigen und verfügbaren Beweise herangezogen werden, aber auch solche, die den Beschuldigten entlasten. Besteht ein dringender Tatverdacht, kann die Staatsanwaltschaft in der Regel beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Haftbefehls beantragen. Dringend ist der Tatverdacht dann, wenn nach den bisherigen Ermittlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat und Täter ist. Damit der Richter beim Amtsgericht überhaupt einen Haftbefehl ausstellen kann, muss ein Haftgrund vorliegen. Die Strafprozessordnung (StPO) kennt insgesamt drei mögliche Haftgründe, nämlich Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und wenn sich der Beschuldigte bereits auf der Flucht befindet und die Gefahr besteht, dass er sich der zu erwartenden Strafvollstreckung entzieht. Wer sich - subjektiv zu Recht oder Unrecht - dem Vorwurf einer Straftat ausgesetzt sieht, sollte sich kompetente Hilfe suchen. Das ist bei Strafsachen regelmäßig ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Bremen, den man hier auf anwalt24.de findet.