Die facettenreiche und multikulturelle Stadt
Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands und eines der 16 Bundesländer der Bundesrepublik. Der Stadtstaat ist mit 892 Quadratkilometern die größte Stadt Deutschlands. Rund ein Drittel der Stadtfläche besteht aus Wäldern, Parks, Gärten, Flüssen und Seen. Berlin ist eine Weltstadt der Medien, Wissenschaften, Kultur und Politik. Die nach Einwohnern zweitgrößte Stadt der Europäischen Union umfasst eine breite Spannweite der Kreativwirtschaft und beherbergt viele Forschungseinrichtungen, Medienkonzerne und Tagungsstätten. Berlin ist ein wichtiger Ort für den kontinentalen Luft- und Schienenverkehr und ein beliebtes Touristenziel. Berlin ist die Heimat renommierter Universitäten, Orchester, Museen und Gastgeber vieler Sportveranstaltungen. Aufgrund seines urbanen Umfelds und staatlicher Förderung ist die Hauptstadt ein beliebter Standort internationaler Filmproduktionen. Zu den Spitzenwerten, derer sich die deutsche Hauptstadt weniger gerne rühmt, zählt die Leistungsfähigkeit des Sozialgerichts Berlin - mit rund 200 Spruchkörpern ist es das größte Sozialgericht Deutschlands und mit rund 40.000 neuen Verfahren jährlich (Stand: 2010er-Jahre) gilt seine Arbeit - nach Worten der Gerichtspräsidentin - als laufender Kraftakt von olympischem Ausmaß.
Die soziale Gerechtigkeit gesetzlich gesichert
Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß des Artikels 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ein Sozialstaat. Das Sozialrecht zählt zum öffentlichen Recht und unternimmt den Versuch, über verschiedene Systeme - versicherungsähnliche Kassen wie über Mittel aus staatlichen Haushalten - eine zumindest existenzielle Sicherung des Lebensunterhalts zu leisten. Das Sozialrecht umfasst den Rechtsbereich des Sozialgesetzbuchs sowie Rechte der Flüchtlinge. Mit einer staatlichen Unterstützung der individuellen Subsistenz verbunden sind traditionell Eingriffe in die persönlichen Freiheitsrechte vieler Hilfesuchender. Sie sind auch heute unter dem Schlagwort des „Förderns und Forderns“ geltendes Recht - nach Maßgabe der sozialgerichtlichen Rechtsprechung. Die Sozialgerichtsbarkeit regelt die öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, u.a. der Sozialversicherung und anderer zugewiesener Systeme der sozialen Sicherung. Die Sozialversicherungen sind jeweils eine gesetzlich auferlegte Versicherung. Leistungen werden in dieser buntscheckigen Rechtsmaterie u.a. im Falle von Arbeitsunfällen, Mutterschaft und verminderter Erwerbsfähigkeit erbracht. Die große Komplexität der Rechtsmaterie überfordert viele Laien, nicht wenige Sachbearbeiter und erfordert auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Bereitschaft zur Spezialisierung. Eine erfahrene Rechtsanwältin, einen erfahrenen Rechtsanwalt in Berlin, der Beratung und Vertretung in Fragen des Sozialrechts offeriert, findet sich hier unter anwalt24.de.