Augsburg - eine bedeutende Wirtschaftsregion im Bundesland Bayern
Die Universitätsstadt Augsburg gehört - als Sitz des Regierungsbezirks Schwaben - zum Freistaat Bayern. Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts wurde Augsburg Großstadt und ist heute nach München und Nürnberg die drittgrößte Stadt in Bayern, weshalb die Wirtschaftskraft dieser Region entsprechend hoch ist. Augsburg genießt als einzige Stadt im Bundesgebiet ein besonderes Privileg. Jedes Jahr wird am 8. August das Augsburger Hohe Friedensfest gefeiert, von dem die Bürger mit einem eigenen gesetzlichen Feiertag profitieren. Das ursprünglich protestantische Fest geht zurück auf das Jahr 1648, als das Ende der Unterdrückung während des Dreißigjährigen Krieges durch den Westfälischen Frieden eingeleitet wurde. Am Rande von Augsburg hat sich eine Reihe von Großunternehmen angesiedelt, darunter Maschinenfabriken, Druckmaschinenhersteller, Getriebeproduzenten, Kfz-Zulieferer, Leuchtmittelhersteller sowie Unternehmen, die Software und Hardware oder auch Kassen- und Datenbanksysteme entwickeln, um nur einige zu nennen.
Gesellschaftsrecht - Körperschaften und Personengesellschaften
Jedes dieser Unternehmen hat eine bestimmte Rechtsform, die dem Gesellschaftsrecht zuzuordnen ist. Im Gesellschaftsrecht werden die Gesellschaften nach gemeinsamen Merkmalen zusammengefasst. Zu den Einteilungskriterien zählen unter anderem die Organisationsart, die Rechtsform sowie die Art des verfolgten Zwecks. Die wichtigste Einteilung im Gesellschaftsrecht ist die nach der Organisation einer Gesellschaft, bei der zwischen Körperschaften unterschieden wird, zu denen der rechtsfähige Verein und die auf ihm aufbauenden Kapitalgesellschaften gehören, und Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Personengesellschaften sind grundsätzlich auf eine kleine Mitgliederzahl ausgerichtet, deren Zusammenschluss auf persönlichem Vertrauen beruht und deren Grundtyp die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist. Anders verhält es sich bei Körperschaften, die grundsätzlich eine große Mitgliederzahl haben können und die unabhängig sind vom Wechsel ihrer Mitglieder. Der Grundtyp der Körperschaften ist der eingetragene Verein (e. V.). Von der Rechtsform eines Unternehmens sind unter anderem haftungsrechtliche und steuerliche Aspekte abhängig, weshalb es wichtig ist, einen Fachmann zu konsultieren. Das ist regelmäßig ein auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Augsburg, den man hier auf anwalt24.de findet.