Aachen, multikulturelle Stadt mit Tradition und universitärer Bildung
Aachen findet sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ist die westlichste deutsche Großstadt. Aachen liegt am Nordrand der Eifel beziehungsweise des Rheinischen Schiefergebirges sowie im Grenzgebiet zu Belgien und den Niederlanden, was die Stadt zusätzlich zum Naherholungswert des Umlands als Wohnort überaus attraktiv macht. Die Stadt ist reich an kulturellen, archäologischen und architektonischen Schätzen, nicht zuletzt bedingt durch die Präsenz des fränkischen Fürsten Karl (geboren 747/48, gestorben 814), genannt der Große, dem geschichtsbuchbekannten Erneuerer der weströmischen Kaiserwürde. Als Namensgeber des seit 1950 verliehenen Karlspreises läge es angesichts der meist konservativen Preisträger zwar nahe, auch Karl den Großen mit einem gutbürgerlichen Lebenswandel in Verbindung zu bringen - als Gatte von fünf, teils verstoßenen Ehefrauen sowie mindestens vier legalen Konkubinen war der prominenteste historische Kopf der Stadt aber nach heutigen Maßstäben kein Freund geordneter Familienverhältnisse.
Die Eheschließung mit einem Ausländer im Familienrecht
Die weniger schönen familiären Lebensumstände des großen Fürsten lenken die Aachener derweil nicht von seinen Verdiensten um die europäische Einigung ab. Heutzutage wird nicht zuletzt durch die vielen Studierenden ausländischer Staatsangehörigkeit die europäische Einigung in Aachen auf privater Ebene vorwärtsgebracht. Die Eheschließung mit einem Ausländer ist im Familienrecht an bestimmte sachliche und formelle Voraussetzungen gebunden. Die sachlichen Voraussetzungen bestimmen sich nach dem Recht des Staates, dem der Ausländer angehört. Besitzt er neben einer anderen Staatsangehörigkeit auch die deutsche, geht diese vor. Ansonsten ist bei Doppelstaatlern die Staatsangehörigkeit maßgeblich, zu der die engste Beziehung besteht. Zu den formellen Voraussetzungen gehört ein Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde, die bestätigt, dass der Eheschließung nach dem Heimatrecht des Ausländers keine Gründe entgegenstehen. Doch nicht alle Länder dieser Erde stellen Ehefähigkeitszeugnisse aus und manche genügen auch nicht den Mindestanforderungen, die eine Eheschließung nach deutschem Familienrecht verlangt. In diesem Fall kann beim Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) eine Befreiung beantragt werden. Eine Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses ist auch dann zu erteilen, wenn die Eheschließung nach dem Heimatrecht des Ausländers zu versagen ist, dies jedoch mit der im Grundgesetz garantierten Eheschließungsfreiheit nicht vereinbar ist. Ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Aachen, den man hier auf anwalt24.de findet, kennt sich mit dieser Fallkonstellation sowie mit anderen Sachverhalten im Familienrecht bestens aus - beispielsweise mit Fragen des Scheidungsrechts oder des Unterhalts.