Stuttgart: eine der einkommensstärksten und wirtschaftlich bedeutendsten Städte
In einer Großstadt wie Stuttgart sind auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte gefragt. Das liegt daran, dass sich in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg privates und unternehmerisches Kapital gleichermaßen konzentrieren. Stuttgart ist nicht nur der Sitz der baden-württembergischen Landesregierung, sondern auch der zweitwichtigste Börsenplatz und das drittwichtigste Finanzzentrum in Deutschland nach Frankfurt am Main und München. Die Metropole ist eines der Zentren des deutschen Mittelstandes, eine Vielzahl von Unternehmen ist weltweit vertreten und hat in Stuttgart ihr Hauptquartier. Darunter befinden sich global agierende Unternehmen aus dem Maschinenbau und namhafte Automobilfirmen sowie deren Zulieferer, um nur einige zu nennen. Davon profitiert nicht nur die Stadt selbst, die zu den einkommensstärksten und wirtschaftlich bedeutendsten Städten in Deutschland und Europa gehört, sondern die umliegende Region, die scherzhaft auch als Stuttgarter Speckgürtel bezeichnet wird. Unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen oder um Privatvermögen handelt, irgendwann stehen diese Vermögenswerte zur Vererbung an.
Erbrecht - privates Vermögen und Unternehmen vererben
Dann ist es wichtig, einschlägige Regelungen im Erbrecht zu kennen, um beispielsweise den Nachwuchs schrittweise ins Boot zu holen und unternehmerisches wie privates Vermögen nach und nach zu übertragen. Neben dem privatrechtlichen Kern des Erbrechts, das beispielsweise Form- und Inhaltsfragen des Testaments oder der inzwischen wieder weit verbreiteten Stiftungen betrifft, stellen sich hier viele steuerrechtliche Gestaltungsfragen. So sieht das Steuerrecht - je nach dem Finanzierungsbedürfnis des Staates, das nicht immer verlässlich kalkulierbar ist - vor, dass ein gewisser Betrag je Nachkommen frei von Steuern verschenkt oder vererbt werden darf. Dass gewisse steuerfreie Schenkungen alle zehn Jahre wiederholt werden dürfen, wobei ein Notar hinzuzuziehen sein wird, zählt zu den relativ beständigen gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um das Verschenken oder Vererben von großen Vermögenswerten. Eine „Stellschraube“, an der der Gesetzgeber - zumal angesichts der im Vergleich zu den angelsächsischen Ländern niedrigen Erbschaftsteuer - versucht ist zu drehen, betrifft die Bewertung des verschenkten bzw. vererbten Betriebsvermögens sowie die Frage, ob, wann und in welchem Umfang der Empfänger dieser Werte frei über sie verfügen darf. Wer mit Blick auf die eigene Endlichkeit über sein privates Vermögen oder ein Unternehmen als Ganzes verfügen und dabei alle Unwägbarkeiten, von möglichen Konflikten in der Verwandtschaft bis zu den Unbilden des Finanzamts, absichern will, tut gut daran, sich über alle einschlägigen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte kundig zu machen. Unterstützung findet man bei einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Stuttgart, den man hier auf anwalt24.de findet.