Eine Stadt mit starkem Bevölkerungsanstieg
Wiesbaden, im Südwesten Deutschlands, ist die Hauptstadt des Bundeslandes Hessen. Die Landeshauptstadt besteht aus 26 Ortsbezirken. Sie hat etwa 280.000 Einwohner plus ungefähr 10.000 Bürger der Vereinigten Staaten. Der Anteil ausländischer Einwohner stieg seit 1980 um ungefähr 55 Prozent. Wiesbaden bildet zusammen mit den Städten Frankfurt am Main, Darmstadt und Mainz die Rhein-Main-Region. Der Ballungsraum verfügt über eine Gesamtbevölkerung von etwa 5,8 Millionen Menschen. Wiesbaden ist einer der ältesten Kurorte Europas und erfreut sich seit Jahrzehnten vieler Besucher. Das US-Army Airfield grenzt an Wiesbaden-Erbenheim an. Es ist u.a. Stützpunkt der 66. Brigade des Militärgeheimdienstes. Wiesbaden verfügt über rund 140.000 Haushalte, von denen sich nur rund 30.000 in selbstgenutztem Eigentum befinden. Rund 20.000 Menschen ziehen jährlich innerhalb der Stadt um und sind damit zum überwiegenden Teil in Wiesbaden mit Mietrechtsfragen konfrontiert.
Mietrecht in Wiesbaden - Rechte des Mieters bei Defiziten
Das Mietrecht basiert auf einem gültigen Mietvertrag zwischen dem Mieter und seinem Vermieter. Der Vertrag wird regelmäßig kraft Rechtsgeschäft wirksam. Sofern die Mietparteien gegen die Schriftform bei Grundstücks- und Wohnraummietverträgen verstoßen, gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen, statt nichtig zu sein. Sofern der Vertrag bis zum Eintritt des Mangels besteht, verfügt der Mieter über ein Minderungsrecht. Ein erheblicher Mangel mindert den vertragsgemäßen Gebrauch oder hebt ihn auf. Qualitätsmängel, intensive Luftverschmutzungen und permanenter Baulärm in der unmittelbaren Umgebung sind Fallgruppen. Ein Rechtsmangel liegt beispielsweise vor, wenn der Vermieter den Wohnraum doppelt vermietet hat. Laut Mietrecht ist in Wiesbaden wie in allen anderen Städten und Gemeinden Deutschlands der Mieter entweder vom Mietzins befreit oder der Mietzins mindert sich abhängig vom Mangelumfang. Der Mieter hat gemäß dem deutschen Mietrecht auch in Wiesbaden weitere Ansprüche wie die Mängelbeseitigung gemäß § 535 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Einzelheiten regeln zumeist Mustermietverträge, die als solche der gerichtlichen Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen unterworfen sein können. Um einen zeitgemäßen Mietvertrag zu schließen, kann es für die Vermieter von Wohnräumen bzw. für Vermieter und Mieter von gewerblichen Räumen ratsam sein, die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht in Wiesbaden zu suchen, zu finden hier auf anwalt24.de.