Wintersport - Haftung
Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS)
Bei der Haftung für die Verursachung eines Wintersport-Unfalls ist oft fraglich, welchem Beteiligten fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.
Der die Haftung Untersuchende kann sich dabei an den FIS-Regeln orientieren. In den FIS-Regeln des Internationalen Skiverbandes (http://www.ski-online.de/2782-alpin.htm) sind die beim Wintersport zu beachtenden Verkehrspflichten niedergelegt. Nach der Rechtsprechung (OLG Hamm 05.11.2008 - I-13 U 81/08, OLG Brandenburg 16.04.2008 - 7 U 200/07) handelt es sich bei den Regeln um das auf der Skipiste geltende Recht.
Nach dem Wortlaut der FIS-Regeln erstreckt sich der Anwendungsbereich auf Skifahrer, Skilangläufer und Snowboardfahrer. Die Rechtsprechung hat angesichts der Zunahme der anderen Sportarten den Anwendungsbereich der Regeln auch auf Rodler und andere, neue Wintersportarten ausgedehnt.
Nach einem Urteil des LG Bonn vom 21.03.2005 - 1 O 484/04 ist bei einem Zusammenstoß zwischen einem Snowboardfahrer und einem Skifahrer eine Haftungsquote von 60 zu 40 % anzusetzen. Grund ist, dass ein Snowboard im Vergleich zu regulären Skiern schwerer ist und die dadurch bedingte höhere Aufpralldynamik zu einem höheren Verletzungsrisiko führt. Daneben ist die schwerere Steuerbarkeit des Snowboards haftungserhöhend zu berücksichtigen.