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Verfassungskonforme Auslegung

 Normen 

§ 79 BVerfGG

 Information 

Ein Gesetz steht dann nicht im Widerspruch zu einem Grundsatz von Verfassungsrang, wenn es verfassungskonform ausgelegt werden kann. Lässt ein Gesetz mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, so ist die Möglichkeit zu wählen, die zu dem Ergebnis einer Vereinbarkeit mit der Verfassung kommt. Der verfassungskonformen Auslegung ist - soweit sie möglich ist - Vorrang vor jeder anderen einzuräumen.

Ihre Grenzen findet die verfassungskonforme Auslegung dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde, vgl. BVerfG 09.02.1982- 1 BvR 845/79 sowie BVerfG 04.06.1985 - 1 BvL 7/85. Die verfassungskonforme Auslegung lässt mithin nur eine Einschränkung bzw. Präzisierung dessen zu, was der Gesetzgeber gewollt hat, nicht aber eine inhaltliche Veränderung.

Entwickelt worden ist diese Auslegungsmethode vom Bundesverfassungsgericht. Sie verhindert, dass Gesetze nur aufgrund einer Mehrdeutigkeit für verfassungswidrig und daher für nichtig erklärt werden müssen.

Hinweis:

Die ausschließliche Zuständigkeit für die verbindliche Auslegung des Unionsrechts obliegt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH 22.02.2022 - C 430/21).

Praktische Konkordanz:

Als praktische Konkordanz wird die Rechtfertigung zur Einschränkung von vorbehaltlosen Grundrechten bezeichnet.

Nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz ist eine Einschränkung eines schrankenlos gewährten Grundrechtes nur insoweit möglich, wie diese Einschränkung nötig ist, um einem anderen Grundrecht oder Verfassungsprinzip die Entfaltung zu gewährleisten.

 Siehe auch 

Analogie

Auslegung

Richterrecht

KG Berlin 18.04.2012 - 3 Ws 213/12 (Begründung des Wiederaufnahmeantrags nach Beanstandung einer nicht verfassungskonformen Auslegung durch das BVerfG)

BVerfG 04.06.1985- 1 BvL 7/85

BVerfG 09.02.1982- 1 BvR 845/79

Callies: Der EuGH als gesetzlicher Richter im Sinne des Grundgesetzes; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2013, 1905

Götz: Die verfassungskonforme Auslegung - zugleich ein Beitrag zu ihrer Stellung im System der juristischen Methodenlehre; Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft - StudZR 2010, 21

Höpfner: Gesetzesbindung und verfassungskonforme Auslegung im Arbeits- und Verfassungsrecht; RdA 2018, 321

Lüdemann: Die verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen; Juristische Schulung - JuS 2004, 27

Ritter: Neue Werteordnung für die Gesetzesauslegung durch den Lissabonvertrag; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 1110