Singularzulassung
1 Allgemein
Alleinige Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht.
Als Singularzulassung wird die gesetzlich angeordnete alleinige Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht bezeichnet.
2 Zulassung zu einem Oberlandesgericht
Seit dem 01.06.2007 ist es zum Auftreten vor dem Gericht aufgrund des geänderten § 78 ZPO nicht mehr erforderlich, dass ein Rechtsanwalt bei einem Oberlandesgericht im Bundesgebiet zugelassen ist. Die Pflicht der Rechtsanwälte, sich bei irgendeinem Gericht zuzulassen, ist ersatzlos entfallen.
3 BGH
Im Oktober 2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des BGH bestätigt, nach der die Singularzulassung der Rechtsanwälte (im Zivilrecht) bei dem BGH weiterhin zulässig bleibt.
Hinweis:
Zur Zulassung von Rechtsanwälten bei dem BGH siehe den Beitrag "Bundesgerichtshof".