Rechtswörterbuch

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Rechtsbehelf

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Rechtsbehelfe sind alle verfahrensrechtlichen Mittel, mit denen ein Beschwerter (Beschwer) sein Recht weiter verfolgen kann, wenn eine für ihn ungünstige Entscheidung ergangen ist. Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen werden Rechtsmittel genannt.

Weitere Rechtsbehelfe sind:

Allgemein wird unterschieden zwischen

  • förmlichen Rechtsbehelfen

    und

  • formlosen Rechtsbehelfen.

Förmliche Rechtsbehelfe zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Einlegung eine bestimmte Form und die Einhaltung einer bestimmten Frist erfordert.

Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02) müssen Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für den Bürger erkennbar sein.

Im Zuge dieser Vorgabe hat der Gesetzgeber in allen Prozessordnungen die sogenannte Anhörungsrüge eingeführt (z.B. § 321a ZPO), mit der ein Beteiligter unter bestimmten Voraussetzungen rügen kann, das Gericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

 Siehe auch 

Dienstaufsichtsbeschwerde

Rechtsmittel

Einspruch

Formlose Rechtsbehelfe im Verwaltungsrecht

Widerspruch - Verwaltungsverfahren

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess