Nichterfüllungsschaden
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 wurde der jetzige Schadensersatz statt der Leistung als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bezeichnet. Inhaltlich haben sich keine Änderungen ergeben.