Rechtswörterbuch

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In dubio pro reo

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Ungeschriebener Rechtsgrundsatz in Strafsachen, wonach der Angeklagte freizusprechen ist, wenn der Richter von seiner Schuld nicht vollständig überzeugt ist.

Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung - und damit auch nicht aus dem Zeitpunkt, zu dem sich der Angeklagte erstmals einlässt - nachteilige Schlüsse gezogen werden (BGH 17.09.2015 - 3 StR 11/15).

 Siehe auch 

Absprachen im Strafverfahren

Geständnis

Hauptverhandlung

Letztes Wort des Angeklagten