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Immissionen - Anlagenüberwachung

Normen

§§ 26 - 31 BImSchG

§§ 52, 53 BImSchG

§ 58a BImSchG

Information

Nach der Errichtung unterliegt der Betrieb von Anlagen einer immissionsschutzrechtlichen Überwachung durch die zuständige Behörde. Folgende Arten der Überwachung sind im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt:

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