Rechtswörterbuch

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Gefahr - gegenwärtige

 Normen 

Polizeigesetze der Länder, so z.B.

 Information 

Gefahrenbegriff in einzelnen Befugnisnormen.

Nach den Begriffsbestimmungen in den Polizeigesetzen (so z.B. § 2 NPOG,NI, § 2 BremPolG,HB) ist eine gegenwärtige Gefahr eine Gefahr, bei der die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder bei der diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht.

Vorläufer einer gegenwärtigen Gefahr ist zumeist eine konkrete Gefahr.

 Siehe auch 

Gefahr - abstrakte

Gefahr - dringende

Gefahr - erhebliche

Gefahr - gemeine

Gefahr - konkrete

Gefahr - latente

Gefahr - öffentliche

Gefahr - Putativgefahr

Gefahr für Leib und Leben

Gefahr im Verzug