Rechtsanwältin Monika Soffer im TV zum Thema Vandalismus und Versicherungsschutz

05.05.20101384 Mal gelesen

Rechtsanwältin Monika Soffer informiert heute um 18 Uhr in der Sendung Maintower des Hessischen Rundfunks zu dem Thema Vandalismus. Was tun, wenn die Hauswand oder das Auto mit Graffiti besprüht wurde oder der Lack zerkratzt wurde? Wenn der Schädiger nicht zu ermitteln ist, wird der Schaden von der Versicherung übernommen? Grundsätzlich sind Vandalismusschäden wie Graffiti von der Gebäudeversicherung nicht mitumfasst. Im Einzelfall kann man den Schutz gegen Vandalismus bei einigen Versicherern in den Versicherungsvertrag mit aufnehmen lassen. Hier empfiehlt es sich im Vertrag nachzuschauen und sich ggf. vom Versicherer ein Angebot unterbreiten zu lassen.  Vandalismusschäden am Kfz sind von der Vollkaskoversicherung mitumfasst. Bei einer Teilkaskoversicherung sind die Schäden nicht versichert. Achtung, meldet man den Vandalismusschaden der Vollkaskoversicherung ist eine Rückstufung im Schadensfreiheitrabatt möglich. Es lohnt sich daher bei der Versicherung vorher nachzufragen und kleine Schäden eventuell selbst zu zahlen.