Abmahnung durch Rechtanwälte Rasch, Waldorf, Bindhardt Fiedler, Denecke v Haxthausen, Kornmeier & Partner, BaumgartenBrandt, Schulenberg & Schenk vor Ostern erhalten?

01.04.20101737 Mal gelesen

Regelmäßig werden auch über die Osterfeiertage Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt. Nicht selten laufen die Fristen der mir vorliegenden Fälle zur Abgabe der Unterlassungserklärung bereits am 06.04.2010 oder 07.04.2010 ab. Gleichwohl sollten die betroffenen Anschlussinhaber Ruhe bewahren und nicht vorschnell und panikartig die vorbereiteten Unterlassungserklärungen unterzeichnen, da sich der Anschlussinhaber hierbei regelmäßig auch zur Zahlung verpflichtet.

Regelmäßig lässt sich eine Fristverlängerung problemlos erreichen. Bei Verstreichen der ersten Frist droht auch regelmäßig keine Klage oder einstweilige Verfügung. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist wird lediglich nochmals die Abmahnung mit erneuter Fristsetzung, diesmal oftmals per Einschreiben, zugestellt. Dann ist allerdings sofortiges Handeln notwendig.

Frohe Ostern wünscht Ihnen

 

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)
Rechtanwalt
Master of Laws (Medienrecht)

 

www.ra-weiner.de