Kosten der Scheidung

09.07.20101520 Mal gelesen

 Wer will schon eine Rechnung zahlen, die er nicht versteht ? Das Stundenhonorar bietet Transparenz und ist gleichbleibend.

 Ein telefonisches Vorgespräch oder eine Anfrage per Email dient zunächst der vorläufigen Einschätzung Ihres Beratungsbedarfs und ist kostenfrei.

 

Die Erstberatung in einer Familiensache berechnen wir in der Regel mit einer Pauschale von EUR 120,00 zzgl. gesetzl. MwSt..

 

Sie wissen nun, worauf Sie achten müssen, wie Ihre Chancen stehen und wie es weiter gehen könnte.

 

Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Sitzung zunächst ausreicht oder wir weiter für Sie tätig werden dürfen.

 

Unsere weitere Vergütung richtet sich in der Regel nach einem Stundensatz von EUR 150,00 zzgl. gesetzl. MwSt..

 

Sie umfasst das gesamte Spektrum unserer fachanwaltlichen Betreuung vom Abschluss eines Ehevertrages bis zur endgültigen Regelung aller Scheidungsfolgen.

 

Der Zeitaufwand wird in kurzen Abständen unter Angabe der Einzeltätigkeiten aufgelistet.

 

In Gerichtsverfahren gelten zwingend die gesetzlichen Regelungen über die Vergütung (Verbot der Vergütungsunterschreitung). Im Einzelfall kann auch hier eine Zeivergütung aber dennoch in Betracht kommen. 

  

Übrigens: Eine Online-Scheidung ist nicht günstiger als eine normale Scheidung. Es gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen. Der persönliche Kontakt aber leidet nicht selten.

 

Zum Schluss: Was ist teurer als ein guter Scheidungsanwalt ? Antwort: Kein Anwalt !

 

Mit besten Grüßen

 

Ihr

 

Eric Schendel