Nachdem in der vergangenen Woche die Polizei die Geschäftsräume der Niendorfer Firma FAF GmbH durchsucht hat, wurde von der Kanzlei Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte Hamburg zur Optimierung bei der Vertretung von geschädigten Anlegern - insgesamt ca. 900 Personen, die über ganz Deutschland verstreut sind - die "Interessengemeinschaft FAF" initiiert.
Wichtig ist nach Einschätzung von Rechtsanwalt Matthias W. Kroll, LL.M. insbesondere die Wahrnehmung der Interessen der geschädigten Anleger in der Gläubigerversammlung, die für den 28.4.2009 geplant ist. Hierzu sollten aber die Ansprüche der geschädigten Anleger zuvor zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Im Übrigen sollte bei der Verfolgung der Ansprüche gegen die Initiatoren insbesondere versucht werden, Vermögensgegenstände - sofern noch vorhanden - im Wege von Eilmaßnahmen festzusetzen.
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