Insolvenzrecht: Zwei Fachanwaltschaften garantieren Kompetenz

21.06.2013562 Mal gelesen

Die Bündelung des Erfahrungsschatzes aus  zwei Fachanwaltschaften  - Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht -  sorgt für einen Kompetenzvorsprung, den Mandanten deutschlandweit gern nutzen.

Im Bereich des  Handels- und Gesellschaftsrecht hilft Dr. Jan Finke schon bei  der Gründungsplanung, z.B. für die am besten angepasste Gesellschaftsform. Dr. Jan Finke: "Wir begleiten Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Gesellschaft und führen mit Ihnen zum richtigen Zeitpunkt erforderliche Strukturänderungen durch. Diese können im Rahmen von Unternehmenskäufen oder Umwandlungsprozessen nicht nur vorteilhaft, sondern auch notwendig für die Existenz Ihres Unternehmens sein."  Ein Schwerpunkt  des gesellschaftsrechtlichen Referates der Kanzlei Finke ist außerdem die Prozessführung bei Gesellschafterstreitigkeiten und der Inanspruchnahme der Unternehmensleitung.

Aber nicht nur Unternehmen haben Bedarf an Unterstützung bei der Regelung Ihrer Finanzen: "Ganz besonders wichtig ist anwaltlicher Rat rund um die so genannte Verbraucherinsolvenz:  " Gemeinsam mit dem Mandanten werden die besten Antworten auf schwierige Fragen gesucht: Ist der Insolvenzantrag Ihr letzter Ausweg? Oder gibt es andere Wege aus der Schuldenfalle? Die Kanzlei Finke prüft im Einzelfall, welche Möglichkeiten zur Schuldenbereinigung bestehen und welche Handlungsalternative am sinnvollsten ist.

Dr. Jan Finke: "Wir vertreten Sie bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und prüfen die Erfolgsaussichten der gerichtlichen Schuldenbereinigung. Ist der Insolvenzantrag unausweichlich, bescheinigen wir Ihnen die erfolglose Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens und stellen in Ihrem Namen den Insolvenzantrag. Darüber hinaus begleiten wir Sie im laufenden Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung. Wir werden insbesondere auch dann für Sie tätig, wenn Streitigkeiten mit dem Insolvenzverwalter, dem Insolvenzgericht oder mit Gläubigern auftreten."

Gleiches Thema, ganz andere Voraussetzungen für die anwaltliche Begleitung:  Die Unternehmensinsolvenz

Gerät ein Unternehmen in Schieflage, ist die Geschäftsleitung häufig mit dem Krisenmanagement überfordert. Der Grund hierfür ist, dass neben dem Krisenmanagement der reguläre Geschäftsbetrieb bewältigt werden muss und vielfältige Kompetenzen zur Abwendung des Insolvenzereignisses gefragt sind: "In der Krise übernehmen wir für Sie die entscheidenden Bankgespräche und regeln Konflikte mit Ihren Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Wir klären Sie über die Haftungsrisiken auf, die Sie in der konkreten Situation zu berücksichtigen haben und treffen Maßnahmen, um mögliche Haftungsfolgen zu vermeiden. Sofern eine Sanierung Aussicht auf Erfolg hat, erarbeiten wir ein Sanierungskonzept und setzen mit Ihnen die erforderlichen Maßnahmen um."

Neben den üblichen Sanierungsinstrumenten wie beispielsweise die Umstrukturierung durch Veräußerung von Unternehmensteilen oder die Erstellung von Insolvenzplänen erarbeiten Experten insbesondere auch Vergleichsvereinbarungen mit Gläubigern, die ein Fortbestehen des Unternehmens nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme ermöglichen.

Devise der Kanzlei Finke: "Wir vertreten die Auffassung, dass eine optimale rechtliche Interessenvertretung nur durch eine konsequente und unbedingte Spezialisierung erreicht werden kann. Unser Tätigkeitsfeld umfasst daher ausschließlich die nebenstehenden Spezialgebiete. Die gewählten Tätigkeitsschwerpunkte weisen zahlreiche Überschneidungen auf und sind optimal aufeinander abgestimmt."

Mehr Informationen: www.kanzlei-finke.de