Online-Abwicklung eines Bußgeldverfahrens

07.05.2012682 Mal gelesen

Nach Mahnverfahren -online und Ehescheidung – online können Sie bei den Rechtsanwälten Stüwe & Kirchmann jetzt auch Ihr Bußgeldverfahren online abwickeln. 

Vorteile:

- keine Wartezeit

- keine An- und Abfahrtszeiten

- ständige Erreichbarkeit der Anwälte

- persönlicher Kontakt durch Telephonbesprechung (nach Terminvereinbarung) 


Vorgehen:

Sie sprechen uns über nachfolgende Wege an 

- www.Email-Rechtsrat.de

- info@RAStuewe.de

- Tel.: 02058 . 17 99 214

- Fax: 02058 . 17 99 215 

und berichten uns über Ihren Fall. Sie können uns einfach eine Kopie des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids zusenden. Im Anschluss werden wir uns bei Ihnen zurückmelden.

Zunächst muss dann über die anstehenden Gebühren und Kosten gesprochen werden (sind Sie Selbstzahler oder haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?). 

Vollmacht, Anwaltsvertrag sowie die ggf. notwendigen Informationen zur Rechtsschutzversicherung senden wir Ihnen per Email / Fax / oder ggf. per Post. 

Wir holen für Sie eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Punktesünderkartei in Flensburg) ein und schicken Ihnen eine Kopie.

Die entsprechende Bußgeldakte holen wir umgehend zur Einsichtnahme in unsere Kanzleiräume, scannen die Akte und senden Ihnen eine Kopie davon per Email.

Im Anschluss daran werden wir Sie (ggf.) hinsichtlich eines Besprechungstermins – wieder per Telephon oder Email – kontaktieren. 

Mit dieser Art der Verfahrensabwicklung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die belastenden Bußgeldverfahren außerhalb Ihrer Arbeitszeit bzw. in etwaigen Pausen nebenher mitzuerledigen.

Für Sie und uns ist das ein ganz erheblicher Zeitgewinn. 

Natürlich können Sie uns auch in unseren Kanzleiräumen aufsuchen: 

Rechtsanwälte

Stüwe & Kirchmann

Goethestraße 11

42489 Wülfrath

Tel.: 02058 . 17 99 214

Fax: 02058 . 17 99 215

Email: info@RAStuewe.de

Web: www.RAStuewe.de